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   BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13, 7 C 3.13 (7 C 11.10)   

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BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13, 7 C 3.13 (7 C 11.10) (https://dejure.org/2013,6908)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.2013 - 7 C 3.13, 7 C 3.13 (7 C 11.10) (https://dejure.org/2013,6908)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 2013 - 7 C 3.13, 7 C 3.13 (7 C 11.10) (https://dejure.org/2013,6908)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Anhörungsrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 2 S. 6
    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bzgl. des Merkmals staatlicher Beihilfen

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet nur, dass das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wird (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 ), nicht aber, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt.
  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Zur Unvereinbarkeit der Ausübung des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13
    Soweit die Klägerin - wegen der Nichtvorlage aufgeworfener Fragen zur Auslegung von Unionsrecht an den Europäischen Gerichtshof - eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter rügt, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als unzulässig, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr; Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 7 A 3.11 - juris Rn. 9, vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 - BVerwG 7 B 52.08 - juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 - NJW 2009, 3710, juris Rn. 16 ff.).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13
    Soweit die Klägerin - wegen der Nichtvorlage aufgeworfener Fragen zur Auslegung von Unionsrecht an den Europäischen Gerichtshof - eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter rügt, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als unzulässig, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr; Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 7 A 3.11 - juris Rn. 9, vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 - BVerwG 7 B 52.08 - juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 - NJW 2009, 3710, juris Rn. 16 ff.).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13
    Soweit die Klägerin - wegen der Nichtvorlage aufgeworfener Fragen zur Auslegung von Unionsrecht an den Europäischen Gerichtshof - eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter rügt, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als unzulässig, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr; Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 7 A 3.11 - juris Rn. 9, vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 - BVerwG 7 B 52.08 - juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 - NJW 2009, 3710, juris Rn. 16 ff.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13
    Ebenso wäre es von vornherein verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Vortragselemente eines sehr umfangreichen Verfahrens - wie dem vorliegenden - zu folgern, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge auf Grundlage von eigentlich auf die

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13
    Mit diesen Einwendungen, die in Wirklichkeit auf die Fehlerhaftigkeit der Revisionsentscheidung zielen, lässt sich aber eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht begründen (Beschluss vom 30. September 2009 - BVerwG 7 C 15.09 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 26.11.2008 - 7 B 52.08

    Auslegung - GG - Revisionsverfahren - rechtliches Gehör - Inhalt des Anspruchs

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13
    Soweit die Klägerin - wegen der Nichtvorlage aufgeworfener Fragen zur Auslegung von Unionsrecht an den Europäischen Gerichtshof - eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter rügt, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als unzulässig, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr; Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 7 A 3.11 - juris Rn. 9, vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 - BVerwG 7 B 52.08 - juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 - NJW 2009, 3710, juris Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 A 3.11

    Rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht durch Nichteinholung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13
    Soweit die Klägerin - wegen der Nichtvorlage aufgeworfener Fragen zur Auslegung von Unionsrecht an den Europäischen Gerichtshof - eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter rügt, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als unzulässig, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr; Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 7 A 3.11 - juris Rn. 9, vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 - BVerwG 7 B 52.08 - juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 - NJW 2009, 3710, juris Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Die Anhörungsrüge lässt sich nicht mit Einwendungen begründen, die in Wirklichkeit auf die Fehlerhaftigkeit der mit ihr angegriffenen Entscheidung zielen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 C 3.13 - juris Rn. 2).

    Ebenso wenig kann die Anhörungsrüge auf die Verletzung einer anderen Verfassungs- oder Verfahrensgarantie als der Garantie des rechtlichen Gehörs gestützt werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 C 3.13 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • BGH, 19.10.2022 - RiZ 2/16

    Offensichtliche Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche

    Ebenso wenig kann die Anhörungsrüge auf die Verletzung einer anderen Verfassungs- oder Verfahrensgarantie als der Garantie des rechtlichen Gehörs gestützt werden (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 2013 - 7 C 3.13, juris Rn. 4 und vom 7. Juni 2017, aaO).
  • BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15

    Anhörungsrüge; Begründung der Nichtzulassung der Revision; fehlerhafte

    Abgesehen davon, dass keine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, kann die Anhörungsrüge nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden (BVerwG, Beschluss vom 20. März 2013 -7 C 3.13 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2023 - RiZ 2/16

    Verwerfung der Anhörungsrüge; Antrag auf Berichtigung des Protokolls der

    Ebenso wenig kann sie auf die Verletzung einer anderen Verfassungs- oder Verfahrensgarantie als der Garantie des rechtlichen Gehörs gestützt werden (st.Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 2013 - 7 C 3.13, juris Rn. 4 und vom 7. Juni 2017, aaO).
  • BVerwG, 01.04.2015 - 4 B 10.15

    Nachweis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im verwaltungsgerichtlichen

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile eines Beschwerdevorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. stRspr; BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 [46] m. w. N.; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2005 - 9 B 9.05 - juris, vom 17. August 2007 - 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4 und vom 20. März 2013 - 7 C 3.13 [7 C 11.10] - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 08.12.2016 - 3 C 9.16

    Notwendigkeit einer Vorlage an den EuGH; Anhörungsrüge

    Eine Verletzung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), die sich aus der Nichteinholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs ergeben soll, kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit der Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 C 3.13 - juris Rn. 4; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 152a Rn. 3 m.w.N.), liegt abgesehen davon aber auch nicht vor.
  • BVerwG, 08.11.2018 - 4 BN 39.18

    Fortführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens i.R.d. Verletzung des

    Soweit die Antragsteller schließlich eine Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG rügen, weil der Senat die Anforderungen an die Zulassung der Revision überspannt habe, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als erfolglos, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr; BVerwG Beschlüsse vom 20. März 2013 - 7 C 3.13 - juris Rn. 4, vom 17. Mai 2011 - 7 A 3.11 - juris Rn. 9, vom 28. November 2008 - 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 - 7 B 52.08 - juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 - NJW 2009, 3710 Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 08.12.2016 - 3 C 10.16

    Unzulässigkeit einer mit der Nichteinholung einer Vorabentscheidung des

    Eine Verletzung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), die sich aus der Nichteinholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs ergeben soll, kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit der Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 C 3.13 - juris Rn. 4; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 152a Rn. 3 m.w.N.), liegt abgesehen davon aber auch nicht vor.
  • VGH Bayern, 15.04.2015 - 11 ZB 15.706

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung; Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der

    Mit Einwendungen, die in Wirklichkeit auf die Fehlerhaftigkeit der ergangenen Entscheidung zielen, lässt sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör jedoch nicht begründen (BVerwG, B.v. 20.3.2013 - 7 C 3.13 - juris Rn. 2 m.w.N.).

    Die Anhörungsrüge kann nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden (BVerwG, B.v. 20.3.2013 - 7 C 3.13 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 11 CE 15.2580

    Prozessuale Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Mit Einwendungen, die in Wirklichkeit auf die Fehlerhaftigkeit der ergangenen Entscheidung zielen, lässt sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör jedoch nicht begründen (BVerwG, B. v. 20.3.2013 - 7 C 3.13 - juris Rn. 2 m. w. N.).

    Die Anhörungsrüge kann nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden (BVerwG, B. v. 20.3.2013 a. a. O. Rn. 4 m. w. N.).

  • BVerwG, 18.02.2014 - 5 PKH 51.13

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Darlegungsanforderungen

  • VG Würzburg, 04.02.2014 - W 6 S 14.30098

    Iran; Abschiebungsandrohung nach Norwegen; Anhörungsrüge; Verwerfung als

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 11 N 16.13

    Lärmaktionsplan Berlin; Anspruch auf Ausweisung als weiteres "ruhiges Gebiet";

  • VGH Hessen, 15.07.2021 - 3 B 370/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2020 - 13 B 468/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2018 - 2 A 2365/17

    Anforderungen an die Begründetheit einer Anhörungsrüge gem. Art. 103 Abs. 1 GG

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 ZB 17.505

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen die Ablehnung eines Antrages auf Zulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 2 A 1080/15

    Zurückweisung eines Bauantrags durch die Bauaufsichtsbehörde mangels

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2014 - 2 A 759/14

    Untersagung des Betriebs eines Edelstahlaußenkamins aus bauordnungsrechtlichen

  • BVerwG, 08.12.2022 - 10 B 14.22

    Verwerfung der Anhörungsrüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2020 - 2 A 1939/19
  • BVerwG, 21.02.2020 - 5 B 33.19

    Anforderungen an die Darlegung der eine entscheidungserhebliche Verletzung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2022 - 2 A 429/22

    Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten

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